Anja Marquardt
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Sa
20
Jun
2020
Neu wurde die Deklarationsverordung zum 01. August 2020 im Bereich der Gewinnung neu definiert. So muss auf jedem dem Endkunden verkauften Fellartikel neu Echtpelz und Zuchttier angepracht
sein. Zudem wurde die Gewinnung mit folgendem Wortlaut ergänzt: aus Käfighaltung mit festen Wänden ohne Gitterboden.
Der Deklarationstext für Schweizer Kaninchenfell lautet:
Echtpelz
Hauskaninchen (Oryctolagus cuniculus forma domestica),
Herkunft Schweiz,
Gewinnung: Zuchttier, aus Käfighaltung mit festen Wänden ohne Gitterboden
Es werden Kontrollen von Seiten des BVET erfolgen, in Form von Stichproben an den Verkaufsstellen oder in Form gezielter Prüfungen aufgrund begründeter Hinweise. Es wird darauf hingewiesen, dass
bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift mit hohen Bussen und Verfahrenskosten seitens der Behörden zu rechnen ist.
Etiketten mit dem korrekten Deklarationstext stehen den Schweizer Fellnähgruppen als PDF - Datei bereit und können ausgedruckt werden. Diese müssen an den Fellprodukten befestigt werden
(vorzugsweise mit dem bei Erika Schwab erhältlichen Etikettiergerät).