Neu wurde die Deklarationsverordung zum 01. August 2020 im Bereich der Gewinnung neu definiert. So muss auf jedem dem Endkunden verkauften Fellartikel neu Echtpelz und Zuchttier angepracht sein. Zudem wurde die Gewinnung mit folgendem Wortlaut ergänzt: aus Käfighaltung mit festen Wänden ohne Gitterboden.
Der Deklarationstext für Schweizer Kaninchenfell lautet:
Echtpelz - Hauskaninchen
Latein: Oryctolagus cuniculus forma domestica
Herkunft: Schweiz
Gewinnung: Zuchttier - aus Käfighaltung mit festen Wänden ohne Gitterboden
Der Deklarationstext für Schweizer Rotfuchsfell lautet:
Echtpelz - Rotfuchs
Latein: Vulpes vulpes
Herkunft: Schweiz
Gewinnung: Wildfang - Jagd ohne Fallen
Es werden Kontrollen von Seiten des BVET erfolgen, in Form von Stichproben an den Verkaufsstellen oder in Form gezielter Prüfungen aufgrund begründeter Hinweise. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift mit hohen Bussen und Verfahrenskosten seitens der Behörden zu rechnen ist. Diese sind von den jeweiligen Anbietern zu begleichen und werden nicht von Fellnähen Schweiz übernommen.
Etiketten mit dem korrekten Deklarationstext stehen den Schweizer Fellnähgruppen als PDF - Datei bereit und können ausgedruckt werden. Diese müssen an den Fellprodukten befestigt werden
vorzugsweise mit einem erhältlichen Etikettiergerät.